Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien
Ab dem 1. Januar 2025 gilt die neue Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle in Deutschland. Diese besagt im Wesentlichen folgendes: Kommunale Abfallentsorger müssen ab dem 1. Januar 2025 sicherstellen, dass Alttextilien getrennt entsorgt werden können. Textilabfälle, die in privaten Haushaltungen anfallen, müssen über die öffentlich aufgestellten Altkleidercontainer und nicht über die Restmülltonne entsorgt werden. Die im Kreislaufwirtschaftsgesetz […]
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