Batterien & Akkus

Richtig entsorgt steckt noch mehr drin!

Hochenergie-, Batterien und Akkus sind wahre Schätze.
Die Energiespeicher enthalten wertvolle Rohstoffe wie, Eisen, Mangan, Nickel, Silber und Zink.
Ein kleiner Prozentsatz enthält jedoch auch giftige Schwermetalle wie Quecksilber, Cadmium oder Blei.
Deswegen ist die richtige Entsorgung für Mensch und Umwelt sehr wichtig.

Batterien und Akkus die im Haushaltsmüll landen, führen immer häufiger zu Bränden mit hohen Sachschäden.
Sowohl in Haushalten als auch bei Entsorgungsunternehmen.
Verbraucher*innen sind gesetzloch dazu verpflichtet, diese bei einer Sammelstelle abzugeben.

Abgabestellen

Bundesweit gibt es über 200.000 Sammelstellen.
Dies sind unter anderem:

Warnung: Keine Annahme von E-Bike Akkus, Weidezaunbatterien oder sonstigen Industriebatterien auf den Recyclinghöfen. Diese gehören zurück zum Verkäufer.

Kostenlose Rückgabe ist gesetzlich geregelt

Da auch in Deutschland Batterien und Akkus jahrelang im Restmüll landeten, ist der Batteriekreislauf durch das Batteriegesetz „BattG“ geregelt. Jedes Handelsunternehmen, das Batterien oder batteriebetriebene Geräte anbietet, ist laut Batteriegesetz dazu verpflichtet, die gebrauchten Batterien der Verbraucher kostenfrei zurückzunehmen – unabhängig davon, ob der Kauf in dem jeweiligen Geschäft stattgefunden hat. Die Entsorgungskosten sind daher bereits beim Kauf des Produktes im Preis enthalten.

Fahrradakkus und Weidezaunbatterien werden ebenso kostenfrei vom Verkäufer angenommen. Die Marke und Bauform der zurückzugebenen Industriebatterien müssen dabei nicht mit den Batterien im Sortiment des Vertreibers übereinstimmen.

Diese Vorgabe gilt auch für den Internethandel. Hier wird beim Kauf ein Pfand erhoben, welches bei der Rückgabe erstattet wird. Dies gilt auch, wenn die Batterie nicht zum Online-Händler zurückgeschickt, sondern bei einem Händler oder Recyclinghof vor Ort abgegeben wird. Die Abgabestelle vor Ort ist dazu verpflichtet, die Rücknahme (ohne Erstattung des Pfands) schriftlich zu bestätigen. Mit diesem Nachweis können sich die Kunden, binnen zwei Wochen, das Pfand vom Online-Händler zurückerstatten lassen.

Quellen: Batteriegesetz BattG § 8 und § 14, Umweltbundesamt

Kampagnenbild Batterie Zurück bringt Glück
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