Antrag auf Zuschuss für die Abfallentsorgung bei chronischer Inkontinenz

Über einen  Antrag auf Zuschuss für die Abfallentsorgung bei chronischer Inkontinenz
wird ein zusätzliches kostenfreies Entleerungsvolumen statt Windeltonnen oder-Säcke angeboten.
So wird im Landkreis Wesermarsch eine diskrete Entsorgungsmöglichkeit geschaffen, die
unter den unten angegebenen Kriterien beantragt werden kann. 

Voraussetzungen für die Gewährung eines Zuschusses bei chronischer Inkontinenz

Der Landkreis Wesermarsch gewährt Personen, die aufgrund chronischer Inkontinenz regelmäßig Inkontinenzartikel gebrauchen, einen Zuschuss zu den Kosten der Abfallentsorgung.

Der Zuschuss wird nur für Personen gewährt,

  • die im Landkreis Wesermarsch ihren Hauptwohnsitz haben und nicht in einer stationären Pflege-Einrichtung (z. B. Heimen) wohnen und
  • die eine ärztliche Bestätigung über eine chronische Inkontinenz gemäß dem Formblatt AW02 erhalten haben und
  • den Pflegegrad I oder höher haben und
  • deren Kosten für die Abfallentsorgung nicht bereits vollständig durch andere Behörden erstattet werden.

Antragstellung

Die Beantragung des Zuschusses kann nur mit den unten stehenden Formblättern erfolgen. Die Eingangsfrist für die Beantragung des Zuschusses für das Jahr 2024 ist der 30.09.2024. Die Beantragung muss jährlich neu erfolgen.

Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung des Landkreises Wesermarsch. Die Zuschusshöhe ist abhängig von der Anzahl der Beantragungen und variiert daher. Der Zuschuss beträgt maximal 115,00 Euro pro Person und Jahr. Wenn die Entleerungen pro Jahr nachweislich nur gering ausfallen, wird der Zuschuss entsprechend reduziert. Die Auszahlung erfolgt bis zum 31.01.2025 auf die im Antrag angegebene Bankverbindung.

Bei Fragen bezüglich Ihres Antrages wenden Sie sich bitte an:

Abfallwirtschaft Wesermarsch
Frau Kautzenbach
Otto-Hahn-Straße 9, 26919 Brake
Tel. 04401/9888-71
kautzenbach@gib-entsorgung.de

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