Die Abfallwirtschaft

Die Abfallwirtschaft Wesermarsch ist der Eigenbetrieb des Landkreises Wesermarsch.
Der Landkreis Wesermarsch beauftragte die GIB Entsorgung Wesermarsch GmbH
mit den zuvor im Eigenbetrieb durchgeführten Tätigkeiten.

Die Kooperation

Der Landkreis Wesermarsch als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger hat seit 1996 mit der Gründung einer gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft, der GIB Entsorgung Wesermarsch GmbH (GIB GmbH) als Nachfolger der GIB Gesellschaft für integrierte Abfallbehandlung und Beseitigung mbH die Durchführung seiner Aufgaben, wie z.B. den Betrieb der Recyclinghöfe, der Sonderabfallannahmestellen, der Zentraldeponie und der Sickerwasserkläranlage sowie die Durchführung der Gebührenveranlagung und weiterer Managementaufgaben auf die GIB mbH übertragen. Die Gesellschafter der GIB GmbH sind der Landkreis Wesermarsch mit 51 % und die Firma Nehlsen AG mit 49 %.

Die Zuständigkeiten der Abfallentsorgung im Landkreis Wesermarsch für die privaten Haushalte ergeben sich in der Hauptsache durch den Entsorgungsvertrag vom 21.12.2011.

Neben den Aufgaben aus diesem Entsorgungsvertrag kümmert sich die GIB auch um die Abfälle und Wertstoffe der gewerblichen Betriebe in der Wesermarsch. So werden die gewerblichen Restabfälle sowie die Abfälle zur Verwertung über sogenannte Umleerbehälter erfasst, gesammelt und der Beseitigung oder Verwertung zugeführt.

Weiter ist die GIB Entsorgung Wesermarsch GmbH von der Fa. Nehlsen AG als Subunternehmer beauftragt worden, die Sammlung und den Umschlag der Leichtverpackungen der Dualen Systeme (Gelbe Säcke) vorzunehmen.

Daneben führte sie die Altpapier-Sammlung von den privaten Haushalten als gewerbliche Sammlung gem. § 17 II Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie die Altpapiersammlung bei den gewerblichen Betrieben durch.  

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft führt seitdem nur noch folgende Aufgaben selber durch:

  • Betreuung ihres Infrastruktur-Vermögens;
  • Personalsachbearbeitung für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Landkreises Wesermarsch, die der GIB-Entsorgung beigestellt wurden.

Der Landkreis Wesermarsch erfüllt als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für die privaten Haushalte des Landkreises folgende Aufgaben:

  • Einsammeln, transportieren und vorbehandeln von Restabfällen;
  • einsammeln, transportieren und kompostieren von Bioabfällen;
  • einsammeln, annehmen und verwerten von Altholz, Schrott und sonstigen Wertstoffen;
  • annehmen und beseitigen von Sonderabfällen;
  • erfassen und bereitstellen von häuslichem Elektronik-Schrott;
  • ausliefern, austauschen, reparieren und reinigen von Müllbehältern;
  • durchführen der Veranlagung der Gebührenpflichtigen (Jahresveranlagung und Änderungsdienst);
  • Abfall- und Kundenberatung;
  • Managementaufgaben für alle Leistungen.

Darüber hinaus reinigt er im Auftrag des Dualen-Systems die Glascontainer-Standplätze.

Zur Leistungserbringung unterhält der Landkreis Wesermarsch

  • Fünf Recyclinghöfe zur Erfassung von Abfällen zur Verwertung in Brake,
    Lemwerder, Nordenham, Jaderberg und Rodenkirchen,
  • Zwei Sonderabfallannahmestellen in Brake und Nordenham
  • eine Zentraldeponie in Brake mit nachgeschalteten Anlagenteilen.
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