Gemeinsam für eine reibungslose Müllabfuhr
…und eine saubere Umwelt!
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung – das GIB-Team dankt es Ihnen.
Straße frei! Wir kommen vorbei!
Falsch parkende Fahrzeuge behindern täglich die Abfallentsorgung. Das führt nicht nur zu Verzögerungen, sondern auch dazu, dass Tonnen nicht geleert werden können.
Die Entsorgungsmitarbeiter*innen tun ihr Bestes, müssen aber auch abwägen ab wann das Risiko für Sach- oder Personenschäden zu hoch ist. Kann eine Straße nicht befahren werden, wird die Verwaltung informiert. Eine Nachentsorgung ist dann in der Regel nicht möglich. Häufen sich Parkdelikte, wird das Ordnungsamt eingeschaltet, das Bußgelder verhängt oder Fahrzeuge abschleppen lässt.
Parken ist laut StVO verboten, wenn zwischen Fahrzeug und Fahrbahn weniger als 3,05 Meter verbleiben. Parken ist auch 5 Meter vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen verboten sowie an engen Straßenstellen, Kurven und im verkehrsberuhigten Bereich ohne ausgewiesene Parkflächen Diese Halteverbote gelten auch ohne Schild und wurden beim Erwerb des Führerscheins vermittelt.
Fazit: Parken Sie idealerweise auf Ihrem Grundstück oder auf ausgewiesenen Parkflächen und informieren Sie die Nachbarn oder Ihren Besuch über diese Vorschriften. Denken Sie daran, dass Rettungsfahrzeuge ebenfalls ungehindert durchkommen müssen.
Tonnendeckeln muss geschlossen bleiben
Schließt der Deckel nicht vollständig oder ragen Säcke über den Rand, fällt der überschüssige Müll schon vor der Schüttung heraus. Manchmal verhakt sich der Müll auch im Greifarm und wird beim Zurückstellen der Tonne wieder herausgeworfen.
Laut Abfallentsorgungssatzung sind unsere Fahrer*innen und Lader nicht verpflichtet, diese Verunreinigungen zu beseitigen. Bei über 40.000 Haushalten fehlt unseren Kolleginnen und Kollegen zudem leider die Zeit, dies zu tun – auch wenn es manchmal aus Eigeninitiative erledigt wird.
#Sauberkeit braucht Zusammenarbeit
So steht die Tonne richtig…
Mülltonnen sollten möglichst dicht an der Straße stehen, da die Greifarme der Müllfahrzeuge mit Seitenladertechnik nur eine begrenzte Reichweite von bis zu 1,5 Metern haben. Stehen die Behälter zu weit entfernt, können sie nicht erfasst und entleert werden. Stellen Sie zudem bitte sicher, dass:
- sich zwischen Tonne und Straße keine Hindernisse wie Bäume, Schilder oder Autos befinden
- die Tonnen nach Abfallart paarweise und parallel zur Straße aufgestellt sind – nicht schräg oder hintereinander!
- die Tonne mit der Deckelöffnung zur Straße zeigt. Räder und Griff zeigen somit zum Grundstück.
Durch diese Maßnahmen wird der Müll nicht nur problemlos geleert, die Müllabfuhr kommt schneller voran, muss sich keinen Gefahren aussetzen und riskieren keine Schäden am fremden Eigentum.
Für die Biotonne – BIO – Logisch!
Die gewissenhafte Befüllung ist wichtig, denn nur der richtige Biotonneninhalt wird zu gutem
Bodendünger und trägt zur Schonung der Umwelt bei.
Plastiktüten gehören keineswegs in die Biotonne. Sie bestehen meist aus Erdöl und benötigen 20 Jahre, um sich zu zersetzen. Dabei entstehen Mikroplastikreste, die in die Nahrungskette, das Grundwasser und die Meere gelangen und das Ökosystem schädigen.
Auch „kompostierbare Plastiktüten“ stellen ein Problem dar. Diese Tüten erfüllen die Euro-Norm, wenn 90% der Tüte nach 12 Wochen auf weniger als 2 mm zersetzt sind und nach 6 Monaten 90% biologisch abgebaut sind. Diese Zeiten überschreiten jedoch die Produktionsdauer in unseren Behandlungsanlagen. Zudem verbleiben 10% Reststoffe, die sich aufgrund des norddeutschen Klimas kaum weiter zersetzen. Daher werden kompostierbare Plastiktüten wie normale Plastiktüten aussortiert und in der Müllverbrennungsanlage entsorgt.
Tierhinterlassenschaften, die in der Biotonne landen, können den Stickstoffanteil des Komposts so stark ansteigen lassen, dass zulässige Grenzwerte überschritten werden. Zudem möchte wohl niemand Tierkot im Kompost haben…
100 % Biomüll = 100 % für die Umwelt! Mehr Infos zur Biotonne hier>.
Gelbe Säcke – falsch befüllt bleiben wir liegen!
In den Gelben Sack gehören ausschließlich gebrauchte und restentleerte Verkaufsverpackungen, die nicht aus Papier, Pappe, oder Glas sind. Verpackungsbestandteile wie z. B. den Joghurtdeckel vom Becher trennen. Das Ausspülen ist nicht notwendig.
Nicht in den Gelben Sack gehören Verpackungen aus Papier, Pappe und Glas sowie sämtliche Abfälle, die keine Verpackungen sind, sowie Restabfälle und Kunststoffprodukte die keine Verkaufsverpackungen sind.
Batterien und Akkus die im Gelben Sack landen, führen häufig zu Bränden mit hohen Sachschäden. Verbraucherinnen und Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, diese bei einer Sammelstelle abzugeben. Mehr Infos zum Gelben Sack hier>.
Befüllte Kartons und Abfallsäcke sind kein Sperrmüll
Zum Sperrmüll zählen Dinge des Haushaltes, die auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die Restmülltonne passen oder aufgrund ihres Materials nicht dort hineingehören.
Grundsätzlich sind dies Gegenstände, die bei einem Umzug mitgenommen werden könnten. Also keine Bau- und Abbruchabfälle sowie Restabfall in Kartons und Säcken.
Alle weiteren Infos zum Sperrmüll hier>.