Fahrrad-Saisonstart – Batteriegesetz (BattG) regelt kostenfreie Rückgabe von Akkus beim Händler
Um das Fahrrad fit für den Frühling zu machen, gehört unter anderem auch der Check des E-Bike-Akkus. Doch wohin mit dem Akku, wenn er nicht mehr die nötige Leistung erbringt oder defekt ist?
Ausgediente Akkus aus E-Bikes zählen als Industriebatterien und werden kostenfrei von den Vertreibern bzw. Händlern, die E-Bikes oder Industriebatterien in ihrem Sortiment führen, zurückgenommen. Hierzu sind die Vertreiber laut § 8 im Batteriegesetz (BattG) gesetzlich verpflichtet. Die Marke und Bauform der zurückzugebenden Industriealtbatterien müssen dabei nicht mit den Batterien im Sortiment des Vertreibers übereinstimmen. Gleiches gilt für Weidezaunbatterien, welche ebenfalls zu den Industriebatterien gehören.
Industriebatterien sind Batterien, die ausschließlich für industrielle, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke, für Elektrofahrzeuge jeder Art oder zum Vortrieb von Hybridfahrzeugen bestimmt sind. Bei Akkus für Elektrofahrräder und Pedelecs handelt es sich somit auch um Industriebatterien.
Aufgrund der kostenfreien Rücknahmesysteme der Händler werden auf den Recyclinghöfen im Landkreis Wesermarsch keine Industriebatterien angenommen. Denn beim Produktkauf bezahlt der Verbraucher bereits die Entsorgungskosten im Voraus an den Händler.
Mehr Informationen beim Umweltbundesamt.