Tel.: (04401) 98 88 0

Als zuverlässiger Entsorgungspartner möchten wir Sie hier über die aktuellen Entwicklungen informieren.

Wie Sie bereits den Medien entnehmen konnten, führen ab dem 01.01.2024 gesetzliche CO2 Steuer – Regelungen zu zusätzlichen Kosten in den Logistikunternehmen bzw. der Entsorgungswirtschaft. Dazu gehört u. a. das Brennstoffemissionshandelsgesetz = BEHG für die thermische Behandlung von Abfällen. Die Ausweitung der Maut sowie weiter steigende Transportkosten und anhaltend hohe Treibstoffkosten stellen uns alle, neben dem allgemeinen Preisanstiegen, vor große Herausforderungen. 

Veränderung der LKW-Maut

Die Bundesregierung hat das dritte Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften in diesem Jahr beschlossen. Der neue Mautteilsatz wird für die Kosten verkehrsbedingter CO₂-Emissionen eingeführt. Dieser Aufschlag beträgt 200 Euro pro Tonne CO₂. Es regelt ab dem 01. Dezember 2023 eine CO₂-Differenzierung der Lkw-Maut sowie ab 1.Juli 2024 die Maut für Lkw mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen und nicht wie bisher ab 7,5 Tonnen. Diese grundlegenden Änderungen, die in ihrer Systematik auf EU-weiten Regelungen basieren, werden bei allen Logistikunternehmen zu zusätzlichen Abgaben führen.

CO-Steuer für thermische Abfallbehandlung (BEHG)

Des Weiteren werden künftig CO₂-Abgaben für die fossilen CO₂-Emissionen aus Abfällen erhoben, die in thermischen Abfallbehandlungsanlagen verbrannt werden.

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) bildet seit dem 01.01.2021 den Rechtsrahmen für den Emissionshandel in Deutschland. Wer Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas in den Verkehr bringt oder liefert, muss einen festgelegten CO₂-Preis dafür zahlen. Diese Regelung beschränkte sich bislang auf die Sektoren Verkehr und Wärme. Im November 2022 hat der Bundestag mit der Mehrheit der Ampel-Parteien entschieden, dass auch die Verbrennung von Abfällen den Regeln des BEHG unterliegen soll.

Dies regelt fortan das 2. Änderungsgesetz zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) sowie die dazugehörige Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem BEHG für die Jahre 2023 bis 2030 (EBeV 2030). Zunächst wurden für die Jahre 2024 (45 €/Mg CO₂) und 2025 (55 €/Mg CO₂) vom Gesetzgeber feste Emissionspreise festgeschrieben. Im Jahr 2026 wurde ein definierter Preiskorridor (55 – 65 €/Mg CO₂) festgelegt, bevor sich der Wert ab dem Jahr 2027 über den freien Emissionshandel bilden soll. Die genannten Werte sind die aktuell veröffentlichten Daten, die sich durch weitere Eingriffe der Bundesregierung ändern können. Wir halten Sie jederzeit gut informiert.

Was bedeutet das konkret für Sie?

Wir werden ab dem 01.01.2024 die zusätzlichen Abgaben nachvollziehbar und gesondert auf unseren Preislisten und Rechnungen ausweisen. Den erhöhten Verwaltungsaufwand, den die Umsetzung der neuen Regelungen erzeugt, haben wir dabei angemessen berücksichtigt. Sie finden den konkreten Abgabebetrag für Ihre Abfallart in einer gesondert ausgewiesenen Preiszeile „CO₂-Abgabe BEHG u. Maut“.

Die neuen Preislisten werden ab Ende Dezember bis Anfang Januar an alle Umleerbehälterkunden versendet. 

Ziel des Emissionshandels ist, den Ausstoß von klimaschädlichen Gasen zu reduzieren. Ein Ansatz, um umweltpolitische Ziele zu erreichen. Wir werden intensiv sowohl im Bereich Antriebssysteme als auch im Bereich Recycling daran arbeiten, Emissionen zu reduzieren. Dabei sind wir jedoch auf die Fortentwicklung technischer Entwicklungen angewiesen.

Wir freuen uns, auch weiterhin gemeinsam mit Ihnen die Kreislaufwirtschaft von morgen zu gestalten und stehen für Rückfragen auch persönlich zur Verfügung.

Ihr GIB-Team

Nach oben scrollen