Entsorgungsmitarbeiter wirf Gelbe Säcke in dem Müllwagen

FAQ zur Gebührenerhöhung

Ab 2026 passen wir die Abfallgebühren an, um die Entsorgung im Landkreis Wesermarsch weiterhin zuverlässig, umweltgerecht und gesetzeskonform sicherzustellen. Die Anpassung ist notwendig, weil wir in moderne Infrastruktur investieren, gesetzliche Vorgaben wie die CO₂-Bepreisung erfüllen müssen und die allgemeinen Kosten durch Inflation deutlich gestiegen sind.

Mit diesen Maßnahmen sorgen wir für zukunftsfähige Recyclinghöfe, eine bessere Annahme von Problemabfällen und eine nachhaltige Abfallwirtschaft für alle Bürgerinnen und Bürger.

Die Erhöhung ist notwendig, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, gestiegene Kosten durch Inflation auszugleichen und wichtige Investitionen wie neue Recyclinghöfe umzusetzen. Da die Gebühren innerhalb der letzten drei Jahre, trotz der Inflation nicht angehoben wurden, fällt der Preisanstieg nun umso deutlicher aus.  

  • Neubau des Recyclinghofes Nordenham mit Schadstoffannahmestelle
  • Neubau einer Problemabfallannahmestelle und Elektroschrott-Halle in Brake
  • Investitionen in die Sickerwasserkläranlage
  • IT-Umstrukturierungen zur Cybersicherheit (gesetzliche Vorgabe)
  • und vieles mehr.

Diese Maßnahmen sichern eine moderne, umweltgerechte und sichere Entsorgung.

Seit 2024 müssen für die thermische Behandlung von Abfällen CO₂-Zertifikate erworben werden. Das Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) weitet die CO2 – Bepreisung in Deutschland für Abfälle weiter aus. Thermische Behandlungsanlagen unterliegen seit dem 01.01.2024 dem nationalen Emissionshandel nach BEHG. Diese neue gesetzliche Vorschrift verursacht jährlich rund 524.000 € Mehrkosten.

Die Abfallgebühren werden immer für einen Zeitraum von drei Jahren festgesetzt. Alle zusätzlichen Ausgaben wie zum Beispiel durch neue Gesetze, Investitionen oder Preissteigerungen, werden daher nicht jährlich, sondern gesammelt alle drei Jahre prozentual weitergegeben. Das führt dazu, dass die Anpassung spürbarer ausfällt, obwohl die Kostensteigerungen über den gesamten Zeitraum verteilt entstanden sind.

Die endgültige Entscheidung über die neuen Gebühren wird erst am 15.12.2025 in der Kreistagssitzung getroffen. Aus diesem Grund konnten wir bisher keine verbindlichen Zahlen veröffentlichen. Sobald die Beschlussfassung erfolgt ist, werden die neuen Gebühren umgehend auf unserer Homepage veröffentlicht und zusätzlich in geeigneter Form kommuniziert.

Die Gebührenerhöhung setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen:

  • 4,9 % für den Neubau des Recyclinghofes Nordenham
  • 3,8 % für die CO₂-Bepreisung
  • zusätzlich Anpassungen wegen Inflation der letzten 3 Jahre, weshalb in Summe 19 % Gebührenerhöhung notwendig sind.

Die Investitionen sorgen für bessere Servicequalität, moderne Annahmestellen und eine umweltgerechte Entsorgung. Außerdem erfüllen wir gesetzliche Anforderungen, um langfristig stabile Entsorgungsstrukturen zu sichern.

Wir wissen, dass Gebührenerhöhungen keineswegs erfreulich sind. Dennoch sind sie notwendig, um die Abfallentsorgung im Landkreis Wesermarsch zukunftssicher und gesetzeskonform zu gestalten.

  1. Gesetzliche Grundlagen der Gebührenkalkulation

Die kommunalen Abfallgebühren müssen nach dem Kommunalabgabengesetz und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz berechnet werden. Diese Vorgaben legen fest, wie Gebühren erhoben werden dürfen und wofür sie verwendet werden müssen. Zusätzlich fließen politische Beschlüsse der jeweiligen Kreistage ein. Jeder Landkreis kalkuliert also auf Basis seiner eigenen rechtlichen, wirtschaftlichen und strukturellen Voraussetzungen.

  1. Unterschiedliche Strukturen der Landkreise

Die Kosten der Abfallentsorgung hängen stark von den örtlichen Gegebenheiten ab. Dazu gehören unter anderem:

  • Größe und Topografie des Kreisgebiets (Einfluss auf Fahrstrecken und Logistik)
  • Einwohnerzahl
  • Siedlungs- und Bebauungsdichte
  • Verhältnis von Einfamilienhäusern zu Mehrfamilienhäusern
  • Abfallmengen und notwendige Entsorgungsintervalle
  • Lage des Landkreises und die damit verbundenen Möglichkeiten zur Nutzung von Abfallbehandlungsanlagen

Diese Faktoren unterscheiden sich zwischen dem Landkreis Wesermarsch und größeren Städten/Landkreisen deutlich und wirken sich direkt auf die Gebührenhöhe aus.
Beispiel: Im Landkreis Wesermarsch wird für einen Bruchteil an Müllbehältern deutlich mehr Wegstrecke benötigt als in anderen Städten/Landkreisen. Allein dies steigert den Kostenaufwand im Gegensatz zu städtischen Gebieten deutlich. 

  1. Umfang der Leistungen im Landkreis Wesermarsch
    Ein wesentlicher Kostenfaktor sind die Anlagen und Einrichtungen, die für eine moderne und umweltgerechte Abfallwirtschaft notwendig sind. Der Landkreis Wesermarsch betreibt unter anderem:
  • 5 Recyclinghöfe (Neubau Recyclinghof Nordenham)
  • 2 Deponien
  • ein Grünkompostwerk
  • eine Biogasanlage
  • eine Kläranlage
  • 2 Schadstoffannahmestellen
  • umfangreiche Umwelt- und Naturprojekte sowie pädagogische Abfallberatung in Schulen und Kitas
  • und viel mehr.

Diese breite Infrastruktur verursacht entsprechende Betriebs‑ und Personalkosten, die vollständig über die Abfallgebühren gedeckt werden müssen.

  1. Unterschiedliche Anzahl an Gebührenzahlern
    Ein weiterer entscheidender Punkt ist die Verteilung der Kosten auf die Bevölkerung. Hier ein paar Beispiele:
  • Landkreis Wesermarsch: ca. 88.900 Einwohner
  • Stadt Bremen: ca. 586.200 Einwohner
  • Stadt Oldenburg ca. 176.500 Einwohner
  • Landkreis Ammerland ca. 126.000 Einwohner

Damit stehen in großen Städten und Landkreisen wesentlich mehr Gebührenzahler zur Verfügung, um die Kosten zu tragen. In der Wesermarsch müssen dieselben oder sogar umfangreichere Leistungen auf deutlich weniger Haushalte verteilt werden. Dadurch fallen die Gebühren pro Person höher aus.

Fazit
Die Gebühren im Landkreis Wesermarsch spiegeln die gesetzlichen Vorgaben, die regionale Struktur, die vorhandenen Entsorgungsanlagen und die geringere Zahl an Gebührenzahlern wider. Darüber hinaus müssen Abfallwirtschaftsbetriebe eventuell generierte Gewinne ins neue Gebührenjahr gebührenentlastend mit einfließen lassen. Wir verstehen dennoch, dass Gebührenhöhe immer ein sensibles Thema ist, und arbeiten kontinuierlich daran, die Abfallwirtschaft effizient und bürgernah zu gestalten.

Bitte um Verständnis und Rücksichtnahme

Wir wissen, dass Gebührenerhöhungen keineswegs erfreulich sind. Dennoch sind sie notwendig, um die Abfallentsorgung im Landkreis Wesermarsch zukunftssicher und gesetzeskonform zu gestalten.

Unsere Kolleginnen und Kollegen im GIB-Team stehen Ihnen weiterhin engagiert zur Verfügung und geben täglich ihr Bestes, um einen zuverlässigen Service zu gewährleisten. Bitte begegnen Sie ihnen mit Verständnis und Respekt. Sie setzen die beschlossenen Maßnahmen um und können die gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht beeinflussen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Vertrauen!

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