🚛❄️ In vielen Teilen Niedersachsens – auch im Landkreis Wesermarsch – kommt es aktuell zu Verzögerungen bei der Müllabfuhr. Schnee, Eis und ungeräumte Nebenstraßen machen das sichere Anfahren der 26 Tonnen schweren Entsorgungsfahrzeuge in manchen Straßen schwierig. Ganze Touren fielen bislang nicht aus, aber einzelne Straßen können zeitweise nicht bedient werden.
❗ Nachfahrten sind nicht möglich, da verlässliche Planungen für Nachholtermine nicht möglich sind, solange unklar bleibt, wann Straßen wieder gefahrlos befahrbar sind. Die Abholung erfolgt beim nächsten regulären Abfuhrtermin, sobald die Straßen befahrbar sind.
Eine Übersicht der aktuell unbefahrbaren Straßen, finden Sie ganz unten.
Was tun, wenn der Müll stehen bleibt?
📦 Papier & Pappe können kostenlos auf den Recyclinghöfen abgegeben werden.
♻️ Gelbe Säcke möglichst erst zum nächsten regulären Abfuhrtermin herausstellen. Eine Abgabe auf den Recyclinghöfen ist möglich, wird jedoch als Restabfall kostenpflichtig behandelt.
🌱Garten- und Grünabfälle können auf den Recyclinghöfen für 1 € je 100 Liter abgegeben werden.
🗑️ Rest- und Bioabfälle können auf den Recyclinghöfen (ausgenommen Rodenkirchen) gut verschlossen in Säcken kostenpflichtig abgegeben werden. Dank der seit dem 2. Januar 2026 geltenden, kundenfreundlicheren Gebührenstruktur werden folgende Kleinstmengen angenommen:
• bis 125 Liter: 3 €
• bis 250 Liter: 6 €
So könnt ihr die Müllabfuhr bei Frost und Schnee unterstützen:
- Tonnen dort aufstellen, wo die Straße geräumt ist
- Zuwege & Standplätze freiräumen
- Müll vor der Abfuhr auflockern, damit nichts in der Tonne festfriert
- Feuchten Abfall mit Pappe unterlegen
- Tonne frostgeschützt lagern (Garage/Hauswand)
⏳ Landesweit dauern die Müllabfuhren derzeit länger. Vielen Dank für eure Geduld – Sicherheit für Mitarbeitende und Verkehr geht vor. 🙏
Warum werden bei Nicht-Abholung keine Gebühren erstattet??
Zum einen werden die Gebühren für die Restmülltonne nach dem Verursachungsprinzip erhoben. Das bedeutet: Wird eine Tonne nicht geleert, entstehen auch keine Kosten, die erstattet werden könnten.
Die Abholung der Gelben Säcke sowie der Papiertonne ist grundsätzlich kostenfrei, sodass auch hier keine erstattungsfähigen Gebühren anfallen.
Lediglich bei der Biotonne wären minimale Beträge erstattungsfähig. Bei einer 80 Liter Biotonne mit einer Jahresgebühr von 69,50 € (Stand 2025, zweiwöchentliche Leerung) entspräche ein einmaliger Ausfall einer möglichen Erstattung von 2,60 €. Dieser Betrag steht in keinem Verhältnis zum dafür erforderlichen Verwaltungsaufwand. Zumal im Januar die wenigsten Biotonnen zur Abfuhr bereitstehen und „Nicht-Entleerungen“ nicht wie dafür erforderlich erfasst werden können.
Zum anderen ist in der Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Wesermarsch Folgendes festgelegt:
In § 19 Absatz 5 heißt es:
„Bei vorübergehenden Einschränkungen, Unterbrechungen, Verspätungen oder Ausfällen der Abfuhr, insbesondere infolge von Betriebsstörungen, behördlichen Verfügungen oder höherer Gewalt, hat der Anschlusspflichtige keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Entschädigung.“
Die witterungsbedingt teilweise schlechten Straßenverhältnisse sind als Einfluss höherer Gewalt zu bewerten.
Warum kann ich Papier und Pappe kostenfrei auf den Recyclinghöfen abgeben, die Gelben Säcke jedoch nicht?
Papier und Pappe können auf den Recyclinghöfen grundsätzlich kostenfrei abgegeben werden.
Die Sammlung der Gelben Säcke wird hingegen von der GIB als Subunternehmer im Auftrag von Nehlsen bzw. den Dualen Systemen Deutschland durchgeführt. Der zugrunde liegende Entsorgungsvertrag sieht jedoch nicht vor, die Sammlung auf die Recyclinghöfe auszuweiten. Als Subunternehmen verfügen wir weder über eine Sammelerlaubnis für die Recyclinghöfe, noch würden die dabei entstehenden Kosten – etwa für Personal, Behandlung und Transport – gedeckt werden.
Aus diesem Grund kann die GIB Entsorgung die Annahme von Gelben Säcken ausschließlich als kostenpflichtige Restmüllabgabe anbieten. Daher empfehlen wir, die Gelben Säcke aus Kostengründen und im Sinne des Umweltschutzes erst zum nächsten Sammeltermin bereitzustellen und sie nur in dringenden Fällen auf den Recyclinghöfen abzugeben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Übersicht der aktuell unbefahrbaren Straßen vom 09.01.2026.
Trotz der winterlichen Witterungsverhältnisse freuen wir uns, dass wir rund 90 % unserer Entsorgungstouren erfolgreich durchführen konnten. Leider gab es jedoch einzelne Straßen, die aufgrund von Schnee und Glätte nicht sicher befahrbar waren.
Wir bitten Sie daher, die Tonnen und Gelben Säcke wieder zurückzuholen und diese erst zur nächsten planmäßigen Leerung erneut bereitzustellen.
| Ort | Straßenname |
| Elsfleth | Hoher Feldweg |
| Nordenham | Abbehauser Wischweg |
| Nordenham | Ahnering |
| Nordenham | Altendeicher Weg |
| Nordenham | Am Alten Deich |
| Nordenham | Am Mühlenstein |
| Nordenham | Am Packhaus |
| Nordenham | Am Schilff |
| Nordenham | Am Windflügel |
| Nordenham | Amselweg |
| Nordenham | An der Ahne |
| Nordenham | Auf der Galerie |
| Nordenham | Binnersweg |
| Nordenham | Butterburgerweg |
| Nordenham | Coldewärfer Str. |
| Nordenham | Drosselweg |
| Nordenham | Ellwürder Mühle |
| Nordenham | Enjebuhrer Str. |
| Nordenham | Enjebuhrer Weg |
| Nordenham | Esenshammer Berg |
| Nordenham | Fasanenweg |
| Nordenham | Finkenburger Weg |
| Nordenham | Heeringer Weg |
| Nordenham | Heetweg |
| Nordenham | Klosterweg |
| Nordenham | Langrieper Weg |
| Nordenham | Meisenpadd |
| Nordenham | Mitteldeich |
| Nordenham | Möwenweg |
| Nordenham | Mühlenblick |
| Nordenham | Mühlenstr. |
| Nordenham | Neuenweg |
| Nordenham | Ohlhammer Weg |
| Nordenham | Okenser Weg |
| Nordenham | Portsieler Str. |
| Nordenham | Ringstr. 50-60 und 53-55 |
| Nordenham | Sarver Str. |
| Nordenham | Schüttinger Weg |
| Nordenham | Storchennest |
| Nordenham | Taubenweg |
| Nordenham | Walterstr. |
| Nordenham | Zur Windrose |
| Nordenham | Infelder Weg |
| Ovelgönne | Anton-Hullmann-Weg |
| Ovelgönne | Barghorner Chausee |
| Ovelgönne | Birkenheide |
| Ovelgönne | Birkenstr. |
| Ovelgönne | Chorengelshellmer |
| Ovelgönne | Feldkamp |
| Ovelgönne | Fünfhauser Weg |
| Ovelgönne | Garveshellmer |
| Ovelgönne | Gildestraße |
| Ovelgönne | Gravelshellmer |
| Ovelgönne | Harlinghauser Weg |
| Ovelgönne | Herrschaftlicher Weg |
| Ovelgönne | Im Wiesengrund |
| Ovelgönne | Kiebitzhörne |
| Ovelgönne | Kirchweg |
| Ovelgönne | Klein Zetel |
| Ovelgönne | Kuhler Str. |
| Ovelgönne | Mittelweg |
| Ovelgönne | Neuer Hamm |
| Ovelgönne | Nordpol |
| Ovelgönne | Nordpol |
| Ovelgönne | Querweg |
| Ovelgönne | Rickelshelllmer |
| Ovelgönne | Salzendeicher Str, |
| Ovelgönne | Schwarzer Weg |
| Ovelgönne | Siedlerstr. |
| Ovelgönne | Torfgräberweg |
| Ovelgönne | Vedhuser Chausee |
| Ovelgönne | Winterbahn |
| Ovelgönne | Wolfstr. |
| Ovelgönne | Zur Alten Mühle |
| Ovelgönne | Zur Lerchenheide |
| Stadland | Kleistr. |
| Stadland | Schomakerweg |
| Stadland | Süderreitlander Herrenweg |
