Ab 2026 passen wir die Abfallgebühren an, um die Entsorgung im Landkreis Wesermarsch weiterhin zuverlässig, umweltgerecht und gesetzeskonform sicherzustellen. Die Anpassung ist notwendig, weil wir in moderne Infrastruktur investieren, gesetzliche Vorgaben wie die CO₂-Bepreisung erfüllen müssen und die allgemeinen Kosten durch Inflation deutlich gestiegen sind.
Mit diesen Maßnahmen sorgen wir für zukunftsfähige Recyclinghöfe, eine bessere Annahme von Problemabfällen und eine nachhaltige Abfallwirtschaft für alle Bürgerinnen und Bürger.
Warum steigen die Abfallgebühren?
Die Erhöhung ist notwendig, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, gestiegene Kosten durch Inflation auszugleichen und wichtige Investitionen wie neue Recyclinghöfe umzusetzen.
Welche Investitionen werden unter anderem mit den Gebühren finanziert?
- Neubau des Recyclinghofes Nordenham mit Schadstoffannahmestelle
- Neubau einer Problemabfallannahmestelle und Elektroschrott-Halle in Brake
- Investitionen in die Sickerwasserkläranlage
- IT-Umstrukturierungen zur Cybersicherheit
- und vieles mehr.
Diese Maßnahmen sichern eine moderne, umweltgerechte und sichere Entsorgung.
Was hat das mit CO₂ zu tun?
Seit 2024 müssen für die thermische Behandlung von Abfällen CO₂-Zertifikate erworben werden. Das Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) weitet die CO2 – Bepreisung in Deutschland für Abfälle weiter aus. Thermische Behandlungsanlagen unterliegen seit dem 01.01.2024 dem nationalen Emissionshandel nach BEHG. Diese neue gesetzliche Vorschrift verursacht jährlich rund 524.000 € Mehrkosten.
Warum erfolgt die Gebührenerhöhung nur alle drei Jahre und dann so deutlich?
Die Abfallgebühren werden immer für einen Zeitraum von drei Jahren festgesetzt. Alle zusätzlichen Ausgaben wie zum Beispiel durch neue Gesetze, Investitionen oder Preissteigerungen, werden daher nicht jährlich, sondern gesammelt alle drei Jahre prozentual weitergegeben. Das führt dazu, dass die Anpassung spürbarer ausfällt, obwohl die Kostensteigerungen über den gesamten Zeitraum verteilt entstanden sind.
Warum werden die genauen Preisanpassungen noch nicht veröffentlicht?
Wie hoch ist die Erhöhung in Prozent?
Die Gebührenerhöhung setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen:
- 4,9 % für den Neubau des Recyclinghofes Nordenham
- 3,8 % für die CO₂-Bepreisung
- zusätzlich Anpassungen wegen Inflation, weshalb ca. 19 % Gebührenerhöhung notwendig sind.
Was habe ich davon?
Die Investitionen sorgen für bessere Servicequalität, moderne Annahmestellen und eine umweltgerechte Entsorgung. Außerdem erfüllen wir gesetzliche Anforderungen, um langfristig stabile Entsorgungsstrukturen zu sichern.
Bitte um Verständnis und Rücksichtnahme
Wir wissen, dass Gebührenerhöhungen nie beliebt sind. Dennoch sind sie notwendig, um die Abfallentsorgung im Landkreis Wesermarsch zukunftssicher und gesetzeskonform zu gestalten.
Unsere Kolleginnen und Kollegen im GIB-Team stehen Ihnen weiterhin engagiert zur Verfügung und geben täglich ihr Bestes, um einen zuverlässigen Service zu gewährleisten. Bitte begegnen Sie ihnen mit Verständnis und Respekt – sie setzen die beschlossenen Maßnahmen um und können die gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht beeinflussen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Vertrauen!
