Was ändert sich durch die neue gesetzliche EU-Regelung zur Entsorgung von Textilabfällen ab Januar 2025?
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle in der EU gesetzlich festgelegt. Das bedeutet, dass Alttextilien nicht mehr über die Restmülltonne, sondern über öffentlich aufgestellte Altkleidercontainer entsorgt werden müssen. Diese Regelung betrifft vor allem die kommunalen Abfallentsorger, die fortan sicherstellen müssen, dass Alttextilien separat entsorgt werden können.
Im Landkreis Wesermarsch sowie auf den Recyclinghöfen steht das kostenlose Sammelsystem der Altkleidercontainer bereits seit vielen Jahren zur Verfügung, demnach gibt es für den Endverbraucher keine sichtbaren Änderungen.
Ziel der gesetzlichen Festlegung ist es, dass die getrennte Erfassung EU weit verpflichtend ist, um eine möglichst hohe Rücklaufquote von Alttextilien zu gewährleisten. So soll die Recyclingquote gesteigert werden, um wertvolle Ressourcen zu schützen und die Umwelt zu entlasten.
Was passiert, wenn Textilien stark verschmutzt oder beschädigt sind?
Stark verschmutzte, beschädigte oder kontaminierte Textilien sollen nach wie vor über die Restmülltonne entsorgt werden. Es ist wichtig, dass nur gut erhaltene Kleidung in die Altkleidercontainer kommt, um die Recyclingprozesse zu optimieren.
Denn stark verschlissene oder kontaminierte Textilien können nicht effizient recycelt werden und stellen eine große Belastung für das Recycling-System dar. Derzeit gibt es noch keine nachhaltigen Lösungen für das Recycling minderwertiger Textilien, weshalb sie weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden sollten.
Wo stehen Altkleidercontainer?
Altkleidercontainer sind im gesamten Landkreis unter anderem auf Supermarkt-Parkplätzen, in Wohnsiedlungen sowie in städtischen und ländlichen Bereichen öffentlich zugänglich. Auf den Recyclinghöfen sind die Altkleidercontainer während der Öffnungszeiten nutzbar.
Was tun, wenn Altkleidercontainer überfüllt sind?
Wenn Altkleidercontainer überfüllt sind, sollen Bürgerinnen und Bürger keine Kleidung mehr daran ablegen. Das Ablegen von Kleidungsstücken an überfüllten Containern gilt als illegale Müllentsorgung und wird mit Bußgeldern belegt. Man sollte es zu einem späteren Zeitpunkt einfach erneut versuchen oder einen anderen Standort anfahren.
Wer ist für die Entleerung und Reinigung der Altkleidercontainer verantwortlich?
Die Entleerung und Reinigung der Altkleidercontainer obliegt den Verwertern (meist externe Anbieter) jene die Altkleidercontainer aufgestellt haben oder mit der Leerung beauftragt wurden. Die GIB Entsorgung Wesermarsch hat weder eigene Sammelcontainer im Landkreis aufgestellt noch ist die GIB für die Leerung und Aufreinigung der Standplätze zuständig und darf es aus rechtlicher Sicht auch nicht einfach Durchführen.
Bei Fragen steht das GIB-Team gerne beratend zur Seite.
Tel. 04401/9888-66
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