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Feuerwerk und elektrische Grußkarten richtig entsorgen

Elektrische Grußkarten

Wenn die singende Grußkarte falsch entsorgt zum Wohnungsbrand führt.

Zu den Elektro- und Elektronikgeräten gehören auch auf den ersten Blick „unsichtbare“ Elektrogeräte wie z. B. singende Grußkarten, sprechende Spielzeuge, Rauchmelder, E-Zigaretten, Sessel, Sofas, Schränke oder Regale, sofern diese eine fest integrierte elektrische Funktion aufweisen, wie elektrisch verstellbare Elemente, eine Beleuchtung oder Lautsprecher. Falsch entsorgt z. B. über die Mülltonne oder den Gelben Sack geht von diesen Geräten ein hohes Brandrisiko aus, was unter anderem bereits zu Wohnungsbränden führte. Gleiches gilt für Batterien und Akkus. Richtig entsorgt, über die kostenlosen Rücknahmesysteme der Recyclinghöfe oder des Handels, wird das Weihnachtsfest ein Stück weit sicherer.  

 

Feuerwerk richtig entsorgen

Abgebrannte Feuerwerkskörper gehören nicht in die Papiertonne  

Abgebrannte Feuerwerkskörper wie z. B. Raketen, Böller, Batterien und Tischfeuerwerk gehören in die Restmülltonne und nicht in die Papiertonne. Denn die abgebrannten Feuerwerkskartonagen enthalten chemische Verbindungen, die während der Altpapierverwertung nicht verarbeitet werden können und durch die zudem ein hohes Entzündungsrisiko besteht. Feuerwerkskörper dürfen nicht brennen und auch nicht mehr warm sein, wenn diese in den Restmüllbehälter geworfen werden.

Wenn nicht verwendetes Feuerwerk oder Blindgänger entsorgt werden sollen, müssen diese vorbereitet werden. Die Feuerwerkskörper einige Stunden in Wasser baden und zur Sicherheit die Körper einzeln in eine mit Sand oder Erde gefüllte Tüte verpacken, sodass keine Chance mehr besteht, dass sich das Feuerwerk entzündet. Anschließend kann es ebenfalls in der Restmülltonne entsorgt werden.

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