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Falschparker erschweren die Müllabfuhr

Beinahe täglich behindern falsch parkende Fahrzeuge die Abfallentsorgung. Nicht nur ärgerlich für jeden Müllwagenfahrer, sondern auch um die stehen gelassenen Tonnen, die dadurch nicht geleert werden können.  

Halte und Parkverbot an Engstellen sowie verkehrsberuhigten Bereichen – auch ohne Schild

Die Straßenverkehrsordnung (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 StVO) untersagt das Halten und Parken an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen sowie Kurven. Auch das Parken im verkehrsberuhigten Bereich außerhalb der ausgewiesenen Parkflächen ist verboten. Die Straßenverkehrsbehörde stellt für diese gesetzlich geregelten Halteverbotszonen jedoch kein Schild auf, da sich das Halteverbot aus der StVO ergibt und beim Erwerb des Führerscheins übermittelt wird. 

Wohngebiete mit engen Straßen sind eine besondere Herausforderung für die Mitarbeiter der Entsorgungsunternehmen. Ordnungswidrig parkende Fahrzeuge erschweren die Entsorgungsarbeiten oder verhindern das Erreichen der Tonnen gänzlich. Die Entsorgungsmitarbeiter tun ihr Möglichstes, um die Entsorgung zu gewährleisten. Zu enge Straßen gefährden jedoch nicht nur die Entsorgungsfahrzeuge, sondern auch Ihr Eigentum. Im Zweifel entscheidet der Fahrer, ob er durchkommt oder nicht. Kann eine Straße oder einzelne Tonnen nicht angefahren werden, schickt der Müllwagenfahrer eine bildliche Fallschilderung direkt an die Verwaltung. Eine Nachentsorgung kann dann nicht mehr stattfinden. 

Um sich selbst zu schützen, fragen immer weniger Müllwagenfahrer vor Ort nach dem Verursacher, mit der Bitte das Fahrzeug zu entfernen, denn immer häufiger werden die Kollegen von Falschparkern beschimpft, bedroht oder sogar angegriffen.

Fahrzeuge werden auch abgeschleppt!

Wenn sich Parkdelikte in einer Straße häufen, wird zudem das Ordnungsamt eingeschaltet, welches nach StVO entsprechende Ordnungswidrigkeiten einleitet, die Verwarngelder oder sogar Bußgelder nach sich ziehen oder die Fahrzeuge direkt abschleppen lässt. Einige Straßen bereiten beinahe wöchentlich Ärger.

Parken trotz beidseitigem Halteverbot. Hier kommt weder ein Müllwagen noch ein Rettungsfahrzeug durch. Somit können hier auch keine Mülltonnen geleert werden.
Im Halteverbot auch noch vor eine Mülltonne geparkt. Hier ist der Müllwagenfahrer machtlos und fährt weiter, ohne die Tonne leeren zu können.

Wann ist eine Straße zu eng zum Parken?

Parken ist laut StVO an den Stellen verboten, bei denen zwischen Fahrzeug und Fahrstreifenbegrenzung kein Fahrstreifen von mindestens 3,05 Metern mehr verbleibt. Dieses Maß ergibt sich aus der in der Straßenverkehrszulassungsverordnung festgelegten höchstzulässigen Breite des Fahrzeugs (2,55 Meter) sowie einem zusätzlichen Seitenabstand von je 0,25 Metern.

Parkverbote an Kreuzungen und Einmündungen

Parken ist nach StVO 5 Meter vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen verboten. Parken ist 8 Meter vor Kreuzungen und Einmündungen entlang von baulichen Radwegen in Fahrtrichtung rechts verboten.

Wie verhalte ich mich richtig?

Halten Sie sich an die Verkehrsregeln. Parken Sie Ihr Fahrzeug möglichst im Grundstück und informieren Sie Ihre Besucher oder Nachbarn, die sich nicht an die Vorschriften halten.
Denken Sie daran, dass im Ernstfall auch Rettungsfahrzeuge Ihr Grundstück oder das Ihrer Nachbarn erreichen müssen. Diese Fahrzeuge haben die gleiche Breite wie Entsorgungsfahrzeuge. 

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