Illegale Müllablagerungen
Melde uns illegale Müllablagerungen an Altglascontainerstandplätzen.
Unterstütze so die mehrsprachige Informationskampagne für eine saubere Umwelt.
Häufig gestellte Fragen zu illegalen Müllablagerungen
Wer kümmert sich um illegale Müllablagerungen?
Illegale Müllablagerungen an Altglascontainerplätzen:
Hier sind die jeweiligen Städte und Gemeinden oder die GIB Entsorgung Wesermarsch zuständig. Täglich werden die Standplätze in unterschiedlichen Zyklen aufgreinigt.
Illegale Müllentsorgung im öffentlichen Raum:
Landkreis Wesermarsch
Poggenburger Straße 15
26919 Brake
Telefon: 04401 927-0
Mail: info@wesermarsch.de
Welche Strafen drohen bei illegaler Müllentsorgung?
Bei illegal abgelagertem Müll – dazu gehören auch biologisch abbaubare Abfälle – handelt es sich um kein Kavaliersdelikt. Es drohen hohe Geldbußen! Zum einen, um die Kosten des widerrechtlich abgeladenen Mülls zeitintensiv und fachgerecht zu entsorgen. Zum anderen, um dem Trend entgegenzuwirken und zu sensibilisieren.
Bußgelder von bis zu 5.000 € sind grundsätzlich möglich. Bei Abfallarten wie z. B. Altöl und Altreifen können Bußgelder von bis zu 25.000 € erhoben werden.
Wird der Verursacher nicht ausfindig gemacht, kommen die Steuerzahler für die Kosten der Müllentfernung auf.
Was kann jeder von uns gegen illegale Müllentsorgung tun?
Augen offen halten und nicht wegsehen!
Meldet illegale Müllentsorgung über das unten stehende Formular. Alternativ steht Ihnen die Abfallberatung telefonisch unter 04401/9888-66 zur Verfügung.
Bitte nur den Standplatz inkl. der entdeckten Abfälle fotografieren.
Heimliche Bild- oder Videoaufnahmen bei Beobachtung fremder Missetaten sind nicht zu empfehlen. Hierbei besteht die Gefahr, sich selbst strafbar zu machen und riskiert kostspielige Unterlassungsklagen oder Bußgelder nach dem Datenschutzrecht.
Da sich die Altglascontainerstandplätze überwiegend auf öffentlichen Plätzen befinden, ist eine Kamerainstallation laut Datenschutzgrundverordnung nicht zulässig.