Was ändert sich durch die neue gesetzliche EU-Regelung zur Entsorgung von Textilabfällen ab Januar 2025?
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle in der EU gesetzlich festgelegt. Das bedeutet, dass Alttextilien nicht mehr über die Restmülltonne, sondern über öffentlich aufgestellte Altkleidercontainer entsorgt werden müssen. Diese Regelung betrifft vor allem die kommunalen Abfallentsorger, die fortan sicherstellen müssen, dass Alttextilien separat entsorgt werden können.
Im Landkreis Wesermarsch sowie auf den Recyclinghöfen steht das kostenlose Sammelsystem der Altkleidercontainer bereits seit vielen Jahren zur Verfügung, demnach gibt es für den Endverbraucher keine sichtbaren Änderungen.
Ziel der gesetzlichen Festlegung ist es, dass die getrennte Erfassung EU weit verpflichtend ist, um eine möglichst hohe Rücklaufquote von Alttextilien zu gewährleisten. So soll die Recyclingquote gesteigert werden, um wertvolle Ressourcen zu schützen und die Umwelt zu entlasten.
Was gehört in die Altkleidercontainer?
In den Altkleidercontainer gehören nur trockene, saubere, gebrauchte Kleidungsstücke und Textilien, die noch tragbar sind oder weiterverwertet werden können.
Darf rein:
- Kleidung (z. B. Hosen, Shirts, Jacken, Röcke, Kleider)
- Schuhe (in gutem Zustand, am besten paarweise zusammengebunden oder in einer Tasche verpackt)
- Taschen, Rucksäcke, Koffer
- Bettwäsche, Decken, Handtücher
- Vorhänge
- weitere Textilien wie Tücher, Schals oder Mützen
Darf nicht rein:
- Stark verschmutzte, nasse und kontaminierte Textilien
- Hygieneartikel wie Unterwäsche
- Schuhe, die stark abgenutzt oder beschädigt sind
- Matratzen oder Polstermöbel
- Teppiche oder Möbeltextilien
- Gegenstände aus Leder oder Pelz, die nicht als Kleidung oder Textilien gelten
Wo stehen Altkleidercontainer?
Altkleidercontainer sind im gesamten Landkreis unter anderem auf Supermarkt-Parkplätzen, in Wohnsiedlungen sowie in städtischen und ländlichen Bereichen öffentlich zugänglich. Auf den Recyclinghöfen sind die Altkleidercontainer während der Öffnungszeiten nutzbar.
Was tun, wenn Altkleidercontainer überfüllt sind?
Wenn Altkleidercontainer überfüllt sind, sollen Bürgerinnen und Bürger keine Kleidung mehr daran ablegen. Das Ablegen von Kleidungsstücken an überfüllten Containern gilt als illegale Müllentsorgung und wird mit Bußgeldern belegt. Man sollte es zu einem späteren Zeitpunkt einfach erneut versuchen oder einen anderen Standort anfahren.
Wer ist für die Entleerung und Reinigung der Altkleidercontainer verantwortlich?
Die Entleerung und Reinigung der Altkleidercontainer obliegt den Verwertern (meist externe Anbieter) jene die Altkleidercontainer aufgestellt haben oder mit der Leerung beauftragt wurden. Die GIB Entsorgung Wesermarsch hat weder eigene Sammelcontainer im Landkreis aufgestellt noch ist die GIB für die Leerung und Aufreinigung der Standplätze zuständig und darf es aus rechtlicher Sicht auch nicht einfach Durchführen.
Welche Rolle spielt Fast-Fashion bei der Altkleiderentsorgung?
Fast Fashion ist ein Geschäftsmodell in der Modeindustrie, bei dem Kleidung schnell und günstig produziert wird, um ständig wechselnde Modetrends zu bedienen. Dies führt zu massenhaftem Konsum, Umweltbelastungen und schlechten Arbeitsbedingungen, da die Kleidungsstücke oft von niedriger Qualität sind und schnell verschleißen.
Fast Fashion stellt ein Problem in Altkleidercontainern aus mehreren Gründen dar:
Geringe Qualität der Kleidung: Fast-Fashion-Produkte werden oft aus günstigen, minderwertigen Materialien hergestellt, die schnell verschleißen und häufig nicht mehr wiederverwertet oder repariert werden können. Diese Kleidungsstücke sind oft nach kurzer Zeit unbrauchbar, was bedeutet, dass sie nicht den gewünschten Wert für Wiederverwertung oder Weiterverwendung bieten.
Hoher Verschleiß: Fast Fashion folgt schnellen Modetrends und fördert damit eine schnelle Nutzung und Entsorgung von Kleidung. Kleidung, die nach kurzer Zeit aus der Mode kommt oder beschädigt ist, landet schnell in Altkleidercontainern, obwohl sie nicht mehr tragbar ist.
Überflutung der Altkleidermärkte: Die große Menge an Kleidung aus der Fast-Fashion-Industrie führt dazu, dass Altkleidercontainer überfüllt sind. Diese enorme Menge an Textilien überlastet die Recycling- und Wiederverwertungsinfrastruktur, sodass weniger hochwertige oder unbrauchbare Kleidungsstücke oft in der Verbrennung oder auf Deponien landen.
Schwierigkeiten bei der Wiederverwertung: Fast-Fashion-Kleidungsstücke bestehen häufig aus gemischten Materialien (z. B. Baumwolle und Polyester), die schwieriger zu recyceln sind als reine Stoffe. Diese Mischgewebe können in Recyclinganlagen nicht effizient getrennt werden, was den Recyclingprozess erschwert und zu einer größeren Menge von nicht wiederverwertbarem Textilmüll führt.
Umweltbelastung: Die Fast-Fashion-Industrie ist aufgrund ihrer schnellen Produktionszyklen und der Verwendung von billigen synthetischen Materialien (wie Polyester) stark umweltbelastend. Diese Materialien tragen zur Mikroplastikverschmutzung bei und belasten die Umwelt in Form von Abfall, der nicht nachhaltig verarbeitet oder recycelt werden kann.
Fazit: Um die Recyclingquote zu erhöhen und die Umwelt zu entlasten, wird die getrennte Sammlung von Textilabfällen in der EU gesetzlich vorgeschrieben. Es ist wichtig, nur gut erhaltene, saubere Textilien über die Altkleidercontainer zu entsorgen, während stark verschmutzte oder stark abgenutzte Kleidungsstücke mit geringer Qualität (Fast-Fashion) weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden sollten, um den Recyclingprozess nicht zu belasten.
Bei Fragen steht das GIB-Team gerne beratend zur Seite.
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